… wenn dem Oberlandesgericht eine Prüfung der Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 JGG anhand der vorliegenden Akten im Haftprüfungstermin nicht möglich ist. Anders als im Beschwerdeverfahren kann das Oberlandesgericht die erforderlichen Ermittlungen im Haftprüfungsverfahren nicht selbst anstellen. (3 / 400)
Gefährliches Werkzeug: Griffweite reicht grundsätzlich, aber nicht immer
Nach § 250 I Nr.1 Buchst. a StGB ist auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. (1 / 186)
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Rechtswidrige Zueignung bei gewalttätigem Eintreiben offenen Lohns?
In dem vom BGH am 13.01.2016 entschiedenen fall (2 StR 347/15) hatten beide Angeklagte gegen den Geschädigten, einen Bauunternehmer, noch offene Lohnforderungen aus einem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis. Da sie wiederholt vertröstet und hingehalten worden waren, lauerten sie dem Geschädigten auf, forderten unter Drohung mit einem „erhobenen Holzschlagwerkzeug“ Bargeld und entnahmen seiner Geldbörse einen Betrag von 200 …
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Überfall mit ungeladener Waffe kein schwerer Raub
Ein Überfall mit einer ungeladenen Waffe stellt keinen schweren Raub dar. (1 / 532)
Teppichmesser ist ein gefährliches Werkzeug
In seinem Beschluss vom 5. August 2010 in dem Verfahren 2 StR 335/10 weist der BGH darauf hin, dass die Nichtanwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Falle des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel durch das Landgericht rechtsfehlerhaft sei (1 / 190)
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung
Eine Verurteilung wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung setzt voraus, dass festgestellt wird, dass der Täter positive Kenntnis davon hatte, das der Haupttäter eine Waffe bei sich führt. (1 / 362)
Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe
Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme ein, (1 / 372)
BGH: Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat. Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen In der Entscheidung wird u.a. folgendes …
BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug
BGH, Beschluss vom 08.02.2006 – 2 StR 575/05
BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug
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