In dem vom BGH mit Beschluss vom 14.10.2015 entschiedenen Fall (1 StR 164/15) war der angeklagte Notar zunächst vom Landgericht wegen Gebührenüberhebung in 1.678 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (1 / 457)
In dem vom Bundesgerichtshof am 11. Mai 2011 entschiedenen Fall (2 StR 590/10) war dem Angeklagten war vor dem Landgericht Frankfurt in der insoweit unverändert zugelassenen Anklage bezüglich Kokaintransporten vorgeworfen worden, jeweils als Gehilfe eines Mitangeklagten gehandelt zu haben. (1 / 61)
In seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2007 in dem Verfahren 4 StR 422/07 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der versuchten schweren räuberischen Erpressung befasst (1 / 425)