Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.09.2010 in dem Verfahren 5 StR 336/10 festgestellt, dass eine versuchte gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion erst dann gegeben ist, wenn die Täter vorsätzlich und in der tatbestandsmäßigen Absicht mit der Fälschungshandlung selbst beginnen. (1 / 39)
Skimmen allein ist nicht als Nachmachen von Zahlungskarten strafbarRead More