Benutzung eines Taschenrechners beim Autofahren Nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, …Weiterlesen ÜberBenutzung eines Taschenrechners beim Autofahren
Handy am Steuer: In der Hand halten alleine reicht nicht Nach § 23 Abs. 1a StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu …Weiterlesen ÜberHandy am Steuer: In der Hand halten alleine reicht nicht