In seinem Urteil vom 08.08.2012 (91 C 582/12 (18)) befasste sich das Amtsgericht Wiesbaden mit einem Fall, in dem der Rechtssuchende offensichtlich gegenüber der Gebührenrechnung seine Rechtsanwaltes eingewandt hatte, dass er nicht zur Bezahlung in der Lage sei und dies auch dem Anwalt vorab mitgeteilt habe. (1 / 65)
In dem vom Bundesgerichtshof am 11. Mai 2011 entschiedenen Fall (2 StR 590/10) war dem Angeklagten war vor dem Landgericht Frankfurt in der insoweit unverändert zugelassenen Anklage bezüglich Kokaintransporten vorgeworfen worden, jeweils als Gehilfe eines Mitangeklagten gehandelt zu haben. (1 / 61)