Die gesetzliche Grundlage für einen Europäischen Haftbefehl findet sich in § 131 StPO mit §§ 112, 112a, 113 StPO. Inhaltlich handelt es sich bei dem Europäischen Haftbefehl um ein Ersuchen des Gerichts an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Beschuldigten aufgrund eines nationalen Haftbefehls festzunehmen und dem Gericht zu übergeben. Ein solches Ersuchen stellt sich …
Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Europäischen HaftbefehlsRead More