In dem vom LG Limburg mit Beschluss vom 22.10.2018 (1 Qs 125/18) entschiedenen Verfahren hatte der Beschuldigte, der sich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG wegen Fluchtgefahr (§ 112 II Nr. 2 StPO) in Untersuchungshaft befindet, gegenüber dem Amtsgericht Antrag auf Erteilung einer Telefongenehmigung für Gespräche mit seinem im Ausland lebenden und der …
Rücknahme einer Telefonerlaubnis für Untersuchungsgefangene
Eine gerichtliche Zustimmung zur Erteilung einer Telefonerlaubnis für einen Untersuchungsgefangenen kann vom Gericht mit bindender Wirkung für die Vollzugsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, unter denen eine Zustimmung versagt werden könnte. (1 / 284)
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