Das SG Fulda hat in Abweichung zur Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgericht (L 2 SF 311/09 E) in seiner Entscheidung vom 01.07.2013 (S 4 SF 92/12 E) festgestellt, dass durch ein Telefonat eines Rechtsanwalts mit dem gegnerischen Beteiligten, das auf eine vergleichsweise Erledigung eines Rechtsstreits gerichtet ist, die Terminsgebühr gem. Nr. 3106 VV RVG entsteht und …
SG Fulda: Terminsgebühr nach Telefonat mit GegenseiteRead More