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Nach Unfallflucht: „Das Auto wurde uns gestohlen…“

Polizei Hessen

Nach einem Unfall, bei dem ein Rollerfahrer schwer verletzt wurde und der Fahrer des den Unfall verursachenden Fahrzeuges geflüchtet war, klingelte gestern die Polizei bei der Halterin des PKW. Diese und ihr Ehemann wurden – alkoholisiert – angetroffen und behaupteten, ihr PKW sei gestohlen worden.

Hintergrund ist wohl, dass eine Verurteilung wegen Unfallflucht und ggf. Trunkenheitsfahrt den Nachweis des Fahrers voraussetzt.

Ob die Halterin und ihr Ehemann mit ihrer Diebstahlsbehauptung „durchkommen“, bleibt abzuwarten.
Klüger wäre es u.U. gewesen, gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen…
Die Polizei hat das Fahrzeug zum Zwecke weiterer Untersuchungen sichergestellt.
Eine Blutentnahme soll sowohl bei der Halterin als auch bei ihrem Ehemann angeordnet worden sein.

Der Unfall selbst soll sich wie folgt ereignet haben:
Der Unfallverursacher befuhr die L 3019 in Richtung Frankfurt-Kalbach und war etwa 50 m hinter der Einmündung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee nach links von der Fahrbahn abgekommen, kurz in den Straßengraben geraten, um dann wieder zurück auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Hier stieß er frontal mit einem entgegenkommenden 16 Jahre alten Rollerfahrer zusammen. Im Anschluss flüchtete er mit seinem Pkw in Richtung Kalbach. Der Rollerfahrer wurde schwer verletzt. Er musste mit Arm- und Beinfrakturen sowie Thoraxverletzungen in eine Klinik verbracht werden. Das unfallflüchtige Fahrzeug wurde kurze Zeit später, nach einem Hinweis eines Busfahrers, auf der Kalbacher Hauptstraße, Höhe Hausnummer 58, unfallbeschädigt und verlassen aufgefunden.

Quelle: PP Frankfurt

Veröffentlicht: 19. November 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Blutentnahme, Diebstahl, Frankfurt, Polizei, Promille, schweigen, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht

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