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Ein an Minderjährigen adressierter Verwaltungsakt wird auch bei Kenntnisnahme des gesetzlichen Vertreters nicht wirksam bekannt gegeben
In dem vom SG Osnabrück am 16.03.2016 entschiedenen Verfahren (S 22 AS 802/15) hob die Beklagte ihren SGB II Bescheid auf und adressierte diesen Aufhebungsbescheid an Minderjährige.
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich belastende Maßnahme…
…die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht.