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Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

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Arbeitsstrafrecht

Strafverteidigung ist mein Job…


Arbeitsstrafrecht – Wenn der Arbeitsalltag strafrechtliche Relevanz erlangt

Das Arbeitsstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben befasst. Es schützt sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber und der Allgemeinheit.

Welche Delikte fallen unter das Arbeitsstrafrecht?

Das Arbeitsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, darunter:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: z.B. Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Lohnsteuerhinterziehung: z.B. Nicht abführen von Lohnsteuer
  • Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit: z.B. Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, „Schwarzarbeit“ ohne Anmeldung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Verstöße gegen den Arbeitsschutz: z.B. Missachtung von Sicherheitsvorschriften, gefährliche Arbeitsbedingungen
  • Diskriminierung: z.B. Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts
  • Betriebsspionage und Geheimnisverrat: z.B. Verrat von Betriebsgeheimnissen an Konkurrenten
  • Korruption: z.B. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Wer ist vom Arbeitsstrafrecht betroffen?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können im Rahmen des Arbeitsstrafrechts betroffen sein. Auch Personalverantwortliche, Geschäftsführer und leitende Angestellte können für arbeitsstrafrechtliche Verstöße zur Verantwortung gezogen werden.

Welche Strafen drohen?

Die Strafen für arbeitsstrafrechtliche Verstöße können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Auch Nebenfolgen wie z.B. der Verlust der Arbeitserlaubnis oder ein Berufsverbot sind möglich.

Was können Sie tun?

  • Prävention: Informieren Sie sich über die relevanten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften und sorgen Sie für deren Einhaltung in Ihrem Unternehmen.
  • Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu arbeitsstrafrechtlichen Themen.
  • Compliance: Etablieren Sie ein Compliance-System in Ihrem Unternehmen, um arbeitsstrafrechtliche Risiken zu minimieren.
  • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich im Zweifel rechtliche Beratung von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsstrafrecht.

Haben Sie eine Anhörung oder Kündigung vom Arbeitgeber erhalten oder ein Vorladung zur Vernehmung, eine Anklage, einen Strafbefehl o.ä., oder benötigen Sie einfach Rat in einer strafrechtlichen Angelegenheit, dann setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung…

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