Nachfolgend ein Überblick der sich aus der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 ergebenden Änderungen:
- Abschreibung:
-
Die sogenannte Degressive AfA, mit der im Anschaffungsjahr bislang bis zu 30% des Kaufpreises von beweglichen Wirtschaftsgütern abgeschrieben werden konnte, ist nicht mehr zulässig.
-
Die Anschaffungskosten dürfen ab dem 1.1.2008 nur noch gleichmäßig über die Nutzungsdauerlinear verteilt werden.
-
Generell dürfen nunmehr jedoch im Wege der Sonder AfA 20 % des Kaufpreises sofort geltend gemacht werden, und zwar zusätzlich zur linearen AfA. Dies ist jedoch nur bei bestimmten Bilanzgrößen zulässig und bei Freiberu?ern nur bei Gewinnen von bis zu 100.000 € jährlich.
-
Nunmehr können auch gebrauchte Güter abgeschrieben werden.
-
Als Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Kaufpreis zwingend im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen sind gelten nunmehr nur noch Wirtschaftsgüter mit einem Nettokaufpreis von bis zu 150,00 €. Es ist nicht mehr zulässig, diese Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
-
Wirtschaftsgüter mit einem Nettokaufpreis zwischen 150,01 € und 1.000 € werden sind als als gemeinsamer Zugangsposten des jeweiligen Geschäftsjahres zu erfassen und mit jeweils 20% p.a. über fünf Jahre linear abzuschreiben. Eine (vorzeitige) Sonderabschreibung, zum Beispiel bei Verkauf, Verlust oder Defekt ist nicht zulässig.
-
Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungspreis von mehr als 1.000 € sind nach je nach ihrer Nutzungsdauer linear abzuschreiben.
-
-
Die bisherige Ansparabschreibung wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft bzw. durch einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Nunmehr können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter (Pkw, Maschinen, Lkw) geplante Erwerbe vorab mit bis zu 200.000 € gewinnmindernd als Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt werden. Das gilt aber nur bei bestimmten Betriebsgrößen. Der Betrag beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen Herstellung- bzw. Anschaffungskosten in den folgenden drei Jahren.
-
Die steuerliche Grenze, ab der auch Nichtkaufleute bilanzierungspflichtig werden, beträgt ab dem 1. Januar 2008 50.000 € Jahresgewinn. Bilanzierungspflicht besteht jedoch auch dann, wenn der Jahresumsatz 500.000 € übersteigt.
-
Bilanzierende Unternehmer, Freiberu?er und Personengesellschaften können ab dem 1. Januar 2008 die sogenannte begünstigte Thesaurierungsbesteuerung nutzen. In diesem Fall werden diese Gruppen unabhängig von der Höhe auf
Antrag pauschal mit 28,25 %besteuert. Bei Überentnahmen kann es allerdings in den Folgejahren zu einer Nachversteuerung kommen. - Für betriebliche Einkünfte die 250.000 € bzw. bei Ehepaaren 500.000 € übersteigen gilt nunmehr die von 42 auf 45 Prozent erhöhte „Reichensteuer.“ Sofern das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, betrifft dies bereits das Ergebnis des Geschäftsjahres 2007/2008.
Die vorstehende Aufstellung soll lediglich einen ersten Überblick verschaffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.