Der ab dem 1. Januar 2008 gültige Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) bekannt gegeben.
Hiernach wurde der Basiszinssatz von 3,19% auf 3,32% erhöht.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Deutschen Bundesbank