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Pflegeaufwendungen werden steuerlich stärker berücksichtigt

Der Bundesrat hat am 7. April 2006 dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Ziel ist es, Privathaushalte als Auftraggeber steuerlich stärker zu fördern. Die steuerlichen Entlastungen gelten bereits für das Jahr 2006.

Bereits bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. Maximal 600 € wurden bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

Ab dem Jahr 2006 verdoppeln sich die Beträge, vorausgesetzt, die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie werden Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Begünstigt sind ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen, die entweder in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden.

Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus geht. Die Steuerentlastung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €, also maximal 1.200 € anstatt bisher 600 €.

Veröffentlicht: 6. April 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: SozialrechtSchlagwörter: 2006, Änderung, Gesetz, Steuer

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