• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel ab dem 1. Juli 2006

Seit dem 1. Juli 2006 können Mitlieder der gesetzlichen Krankenvesicherung bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten, wenn der entsprechende Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unterhalb eines jeweiligen Festbetrags liegt.

Die Festbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Die Kassenmitglieder können sich seit dem 1. Juli 2006 u.a. in den Apotheken informieren, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind. Für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung festgelegt.

Die Spitzenverbände beabsichtigen die aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel in einer Übersicht auf der Internetseite www.gkv.info zu veröffentlichen.

(1 / 17)

Ähnliche Beiträge:

  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
    Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Ersatz­führ­er­schein aus an­der­em EU-Staat nach Führ­er­schein­ent­zug in Deutsch­land
    Ersatz­führ­er­schein aus an­der­em EU-Staat nach Führ­er­schein­ent­zug in Deutsch­land
  • MPU bei ge­leg­entlich­em Can­na­bis­kon­sum?
    MPU bei ge­leg­entlich­em Can­na­bis­kon­sum?

Veröffentlicht: 28. Juni 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, Gesetzliche Krankenversicherung, SozialrechtSchlagwörter: 2006, Änderung, GkV

Leser-Interaktionen

Trackbacks

  1. Anwalt bloggt » Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht - Rechtsanwalt Joachim Sokolowski sagt:
    28. Juni 2006 um 15:03 Uhr

    […] Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte […]

Haupt-Sidebar

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und Ruhezeiten

Akuelles:

Be­sitz­en im Sin­ne des Be­täub­ungs­mittel­ge­setz­es (BtMG)

  • Förm­lich­keiten beim Selbst­lese­ver­fahren nach § 249 II StPO
  • Mutter­schutz: 266 oder 280 Tage schwanger?
  • Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht
  • Internet und E-Mail in der Haftzelle?
  • Keine Trunk­en­heits­fahrt mit dem Fahr­rad, wenn das Fahr­rad geschoben wird
  • Tatein­heit bei An­bau und Be­sitz von Be­täubungs­mitteln
  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Noch 17.607 Rechtsanwälte ohne beA?
  • Zahlungsaufforderung einer nicht existenten Anwaltskanzlei Dr. Her­zog & Partner
  • Verpflichtung eines Providers auf Herausgabe der auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten nach § 100b StPO?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz