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Gegenseitige Anerkennung von Geldbußen oder Geldstrafen in der EU

Geldstrafen und Geldbußen sollen nach dem Willen der Regierung bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Der Rechtsausschuss beschloss am Mittwochmorgen (7. Juli 2010) mit den Stimmen der Regierungskoalition einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1288). SPD und Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf; die Grünen enthielten sich.

Aus Sicht der Sozialdemokraten enthält der Entwurf ”grundsätzliche Mängel“, weshalb er von der Tagesordnung in dieser Woche genommen werden müsste. Ein Sachverständiger habe in einem Berichterstattergespräch deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufheben werde. Die Union war gegenteiliger Meinung: Aus ihrer Sicht bestehe kein Grund, das Verfahren ”weiter in die Länge zu ziehen“. Drei Sachverständige hätten den Entwurf gebilligt, lediglich einer habe Bedenken geltend gemacht.

Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschlusses des Rates des Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme würden bisherige Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht, schreibt die Regierung. Den Rahmenbeschluss präge die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem EU-Mitgliedstaat rechtskräftige Geldstrafe oder Geldbuße anzuerkennen.

Quelle: Bundestag

Veröffentlicht: 7. Juli 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: OWiG, StrafrechtSchlagwörter: Änderung, EU, Geldstrafe, OWi, OWiG

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