Nach eine Antwort der Bundesregierung soll unter Umständen bereits im Juni 2007 die Verordnungdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 231/07) in Kraft treten. Diese sieht vor, dass sich die regelmäßigen ärztlichen Screening-Untersuchungen von Lkw-, Bus- und Taxifahrern
künftig auch auf „Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit“ erstrecken.
Betroffen von den Screening-Untersuchungen sind Lkw-, Bus- und Taxifahrer, die eine neue Fahrerlaubnis beantragen oder ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen wollen.
Nähere Einzelheiten können hier auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.