• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Taubstummer mit 2,36 Promille aber ohne Führerschein auf der Autobahn…

Polizei Hessen

Ein taubstummer 29-jähriger Mann soll am vergangenen Mittwochabend mit 2,36 Promille in einem Pkw unterwegs gewesen sein.

Zeugen meldeten zunächst einen Schlangenlinien fahrenden Kleinwagen auf der BAB 5. Der 29-jährige soll sodann weiter auf der BAB 648 gefahren sein. Hier wurde er von einer Streife der Autobahnpolizei entdecken, als er gerade auf die Frankfurter Westerbachstraße ab und sodann zu einem Supermarktparkplatz fuhr. Bei der Kontrolle sollen die Beamten, neben Alkoholgeruch, frische Unfallspuren am Wagen festgestellt haben . Später konnte eine passende Unfallstelle, eine beschädigte Leitplanke am Frankfurter Westkreuz, gefunden werden. Ob weitere Unfälle passiert sind, soll noch bageklärt werden.

Neben dem Alkoholkonsum und den frischen Unfallspuren soll noch festgestellt worden sein, dass der 29-jährige keinen Führerschein hatte. Zu welchem Zweck er einen Schlagring sich führte ist der Polizei bislang unklar gebliebe.

Außer der Strafanzeige gegen den 29-jährigen wird nun auch gegen den Halter des Pkw, einen Verwandten des Fahrers, ermittelt. Er soll das Fahren ohne Führerschein zugelassen haben. Der Fahrer wurde nach einer Blutentnahme entlassen. Der Sachschaden soll nach erster Schätzung mehrere tausend € betragen.

Quelle: PP Frankfurt

Veröffentlicht: 28. März 2011 Ohne Gewähr...

Kategorie: Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Alkohol, Fahrer, Führerschein, OLG Frankfurt, Polizei

Seitenspalte

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und RuhezeitenFortbildungsbescheinigung

Akuelles:

Berat­ungs­hil­fe, Pro­zess­kost­en­hilfe und / oder Pflicht­ver­teidig­ung im Strafverfahren?

  • Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
  • Ent­gelt­fort­zahl­ung im Krank­heits­fall – Be­weis­wert ärzt­lich­er Ar­beits­un­fähig­keits­be­schein­igung­en
  • Geldstrafe: Tagessatz von 1,00 Euro
  • Funk­zell­en­ab­fra­ge: Zu­lässig­keit und Ver­wert­ungs­ver­bot 
  • Digitale Akteneinsicht für inhaftierten Beschuldigten 
  • Voll­streckungs­­­reihenfolge bei Zusamm­­en­treffen von Frei­heits­strafe mit Unter­bring­ung in einer Ent­ziehungs­anstalt aus ver­schied­enen Ver­fahren 
  • Polizei nimmt Finger­abdruc­k um das Smart­pho­ne zu ent­sper­ren
  • Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs erstreckt sich nur auf „professionelle Einreicher“
  • BVerfG: 6 Monate Haftprüfung sind zu lange
  • OWi: Wasserlassen unter freiem Himmel ist ohne Weiteres keine grob ungehörige Handlung

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz