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Taubstummer mit 2,36 Promille aber ohne Führerschein auf der Autobahn…

Polizei Hessen

Ein taubstummer 29-jähriger Mann soll am vergangenen Mittwochabend mit 2,36 Promille in einem Pkw unterwegs gewesen sein.

Zeugen meldeten zunächst einen Schlangenlinien fahrenden Kleinwagen auf der BAB 5. Der 29-jährige soll sodann weiter auf der BAB 648 gefahren sein. Hier wurde er von einer Streife der Autobahnpolizei entdecken, als er gerade auf die Frankfurter Westerbachstraße ab und sodann zu einem Supermarktparkplatz fuhr. Bei der Kontrolle sollen die Beamten, neben Alkoholgeruch, frische Unfallspuren am Wagen festgestellt haben . Später konnte eine passende Unfallstelle, eine beschädigte Leitplanke am Frankfurter Westkreuz, gefunden werden. Ob weitere Unfälle passiert sind, soll noch bageklärt werden.

Neben dem Alkoholkonsum und den frischen Unfallspuren soll noch festgestellt worden sein, dass der 29-jährige keinen Führerschein hatte. Zu welchem Zweck er einen Schlagring sich führte ist der Polizei bislang unklar gebliebe.

Außer der Strafanzeige gegen den 29-jährigen wird nun auch gegen den Halter des Pkw, einen Verwandten des Fahrers, ermittelt. Er soll das Fahren ohne Führerschein zugelassen haben. Der Fahrer wurde nach einer Blutentnahme entlassen. Der Sachschaden soll nach erster Schätzung mehrere tausend € betragen.

Quelle: PP Frankfurt

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Veröffentlicht: 28. März 2011 Ohne Gewähr...

Kategorie: Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Alkohol, Fahrer, Führerschein, OLG Frankfurt, Polizei

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