Die 15. große Strafkammer des Landgerichte Osnabrück verhandelt ab 17.02.2011 in einer Strafsache wegen gewerbs- und bandenmäßiger Erpressung und Betruges und Beihilfe hierzu gegen 6 Angeklagte aus Düsseldorf, München, Frankfurt, Neu-Isenburg und Ulrichstein (15 KLs 35/09). (1 / 25)
Nach der Enstcheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2007 in dem Verfahren 5 StR 87/07 sehen die Steuerstrafnormen der §§ 374, 373 AO keine bandenmäßige Steuerhehlerei vor. Seine Entscheidung begründet das Gericht maßgeblich wie folgt: (1 / 105)