Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 5. Juni 2019 (3 StR 184/19) festgestellt und das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Strafausspruch sowie im Ausspruch über die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben. (4 / 418)
Schadenswiedergutmachung ist bei Strafzumessung und Einziehung zu berücksichtigenRead More