In seiner Entscheidung vom 5. September 2007 hat der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann die Revisionsbegründungsfrist beginnt, wenn in dem zugestellten Urteil sowohl in der Urteilsurschrift als auch in den Ausfertigungen die verkündete Urteilsformel fehlt. Der BGH stellte fest, dass diese Zustellung wirksam war. In seiner Begründung führt er u.a. aus: (1 / 264)
StPO – Strafprozessordnung
Beiträge mit Bezug zur Strafprozessordnung (StPO)