Nach der Entscheidung des BGH vom 25. Oktober 2006 in dem Verfahren 5 StR 382/06 ist eine in Curacao erlittene Untersuchungshaft im Verhältnis von 1/3 auf die jeweils erkannte Strafe anzurechnen.
Die Entscheidung kann im Volltext hier auf den Seiten des BGH abgerufen werden.