Die Verordnung Nr. 561/2006 trifft zwar keine ausdrückliche Regelung dazu, wie der Fahrzeugführer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten verbringen muss, (1 / 292)
Nachfolgend eine Übersicht der Regelbuß- und Verwarnungsgelder für Unternehmer und Fahrer bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise. » Weitere Infos zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie hier « (1 / 4.225)
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren 2 BvR 1817/08 mit Beschluss vom 18. September 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten der sich gegen seine Verurteilung in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten und mittelbar gegen § 8 Abs. 3 FPersG gewendet hat, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: (1 / 385)
Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 …
Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.
Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft.
Die Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen werden hierin neu wie folgt geregelt: …