Bei einem Sportschützen muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe bestehen, sondern während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes. Auch nach dem Drei-Jahres-Zeitraum besteht bei Sportschützen nur dann ein waffenrechtliches Bedürfnis, solange der Schießsport weiter regelmäßig betrieben wird.
Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht.
Das Waffengesetz soll insbesondere dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen und regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, also z.B. den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Außerdem regelt es unter welchen Voraussetzungen, Waffenbesitz zulässig ist, reglementiert die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) spezifiziert und ergänzt.
Regelmäßige Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse
Gemäß § 4 Abs. 3 WaffG hat die Waffenbehörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen.
Regelmäßige Überprüfung waffenrechtlicher ErlaubnisseRead More
Einhandmesser im PKW um Gurt aufzuschneiden verstößt gegen das Waffenrecht
In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 14.6.2011 (4 Ss 137/11) entschiedenen Fall hatte wurden in dem PKW des Betroffenen bei einer Poizeikontrollseinem im Seitenfach der Fahrertür zwei griffbereite Einhandmesser – eines deutlich sichtbar – aufgefunden.
Einhandmesser im PKW um Gurt aufzuschneiden verstößt gegen das WaffenrechtRead More