
Der Präsident des Amtsgerichts Offenbach hat nunmehr eine interne Anweisung für die Bediensteten des Gerichts ausgegeben.
Damit werden m.E. die Rechte der Anwaltschaft sowie das Recht der Öffentlichkeit stark beschnitten. Ob der Feststellung „die Sitzungsöffentlichkeit bleibt hiervon unberührt“ tatsächlich zutrifft, bleibt abzuwarten, erscheint aber im Hinblick auf die Zutrittskontrollen mehr als zweifelhaft.
Ich jedenfalls werde nicht der schweigepflicht unterliegenden Personen keine Angaben zum Zweck eines Besuches und auch nicht zu meinen gesundheitlichen Verhältnissen und zu der Frage an welchen Orten ich mich zuvor aufgehalten habe, beantworten.
In der Dienstanweisung heisst es u.a.:
9. Publikum und Sprechzeiten
Der Dienstbetrieb des Amtsgerichts wird mit sofortiger Wirkung reduziert.
Das Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen und zudem die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern, kann nur erreicht werden, wenn Behördengänge auf ein Minimum beschränkt werden.Der Zugang zu den Justizbehörden Offenbach am Main wird für Personen, die keine Justizbediensteten sind auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt. Von persönlichen Vorsprachen ist nach Möglichkeit abzusehen. Das Amtsgericht ist nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten (z. B. Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung) aufzusuchen.
Schriftliche Eingaben können in den Briefkasten am Haupteingang des Gebäudes K 18 eingeworfen werden. Die Leerungszeiten sind angeschrieben.
Besucher werden gebeten vor einer persönlichen Vorsprache bei dem Amtsgericht Offenbach telefonisch Rücksprache zu halten. Hierfür benennt jede Abteilung einen Ansprechpartner.
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts werden daher beschränkt auf montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.Die telefonische Erreichbarkeit muss zu folgenden Zeiten gewährleistet sein:
montags – donnerstags 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
freitags 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 14:30 UhrDie Telefonzentrale ist weiterhin zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags – donnerstags 08:00 – 16:00 Uhr
freitags 08:00 – 14:30 UhrAnträge und andere Anliegen sollten vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Zeugen- und Sachverständi genentschädigungen werden nur noch auf schriftlichem Wege bearbeitet. Sofern gleichwohl Anträge gebracht werden, sollen diese grundsätzlich an der Pforte übergeben werden. Von dort werden die Anliegen an die Wachtrheisterei weiterleitet.
Nach Möglichkeit sollen die auf der Homepage des Oberlandesgerichts Frankfurt angebotenen Online-Formulare, die unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit hessen.de/themen-von-z/formulare-merkblaetter abgerufen werden.
Für sämtliche Anliegen mit Justizbezug besteht außerdem die Möglichkeit sich mit Fragen an den digitalen Servicepoint der Justiz zu wenden über die landesweit kostenlose Rufnummer 0800 /96 32 147 (montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr) oder servicepoint@justiz.hessen.de. Der Servicepoint dient dazu Bürgerinnen und Bürger kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen und sachdienliche Informationen zu vielen justizspezifischen Themen zu geben.
Die Anwaltspostfächer im Gerichtsgebäude sollen nicht mehr genutzt werden.
Eine Abholung der noch in den Fächern eingelegter Post soll ohne Zutritt zum Ge bäude durch Vermittlung des Justizwachtmeisterdienstes im Bereich der Eingangskontrolle erfolgen.
Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen grund sätzlich gestattet Der Zutritt ist innerhalb des Gebäudes nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.
Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist der Zugang für Personen, die keine Justizbediensteten sind, nur zu gestatten, wenn eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es müssen die folgenden Verhaltensregeln durch die Eingangs kontrolle durch mündliche Abfrage berücksichtigt werden:
a. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist.
b. Die bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsempfehlungen sind einzuhalten.
c. Der Zutritt zum Amtsgericht ist zu untersagen, wenn die vorstehend genannten Personen innerhalb der letzten 14 Tage:
• in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut (tagesaktuell abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko gebiete.htmft waren,
• in Österreich, der Schweiz oder der französischen Alpenregion waren, oder
• Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht
• Gleiches gilt, soweit Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten.
Soweit es sich um Personen, die zu einem Termin geladen wurden, oder deren Vertreterin oder Vertreter handelt, sind die für die Ausrichtung des Termins Verantwortlichen über die Zutrittsuntersagung unverzüglich zu informieren.
Die Beratungshilfesprechzeiten entfallen bis auf weiteres, entsprechende Anträge können schriftlich gestellt werden.
Die Rechtsauskunftsstelle des Anwaltsvereins entfällt bis auf weiteres.
Die Hanauer Hilfe e. V. ist bis auf weiteres nicht besetzt.