Das Bundesministerium der Justiz macht darauf aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl
einer deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ansteht.
Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es, die Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernommen haben, sicherzustellen. Er entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden, in denen eine Verletzung der Konventionsrechte durch einen Vertragsstaat gerügt wird. Im Jahr 2008 hat der Gerichtshof über 30.?000 Entscheidungen getroffen (weitere Informationen über den Gerichtshof finden Sie unter www.?ec hr.?coe.?int).
Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter „ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein. Die Arbeitssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch.
Interessiert? Ihre Bewerbung können Sie bis zum 18. Dezember 2009 an das Bundesministerium der Justiz, Referat Z A 1, 11015 Berlin richten.
Näher Einzelheiten finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.