Kontakt • Strafrecht • Blog • SucheAb dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt. (1 / 18)Ähnliche Beiträge:Regelmäßige Überprüfung waffenrechtlicher ErlaubnisseNotwendigkeit der erkennungsdienstlichen BehandlungErschleichen einer Betäubungsmittelverschreibung