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Rente für jüdische Holocaustüberlebende aus der ehemaligen Sowjetunion

Der Bundesrat möchte die rentenrechtliche Situation in Deutschland lebender jüdischer Holocaustüberlebender aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion verbessern.

Mit einer am 15. April 2011 gefassten Entschließung, die hier abgerufen werden kann, fordert er die Bundesregierung auf, diese Personengruppe als „Verfolgte des NS-Regimes“ anzuerkennen und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen eigenständigen Rentenanspruch dieser Menschen zu schaffen. Dabei soll die Rentenhöhe die Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht unterschreiten.

Zur Begründung weisen die Länder darauf hin, dass die jüdischen ehemaligen Gefangenen der Konzentrationslager und Ghettos aufgrund geltender Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes haben. Dieser Umstand habe unter anderem zur Folge, dass diese Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion keine NS-Opfer-Rente beziehen könnten und somit von Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter abhängig seien. Es sei deshalb erforderlich, diese Holocaustüberlebenden offiziell als „Verfolgte des NS-Regimes“ anzuerkennen, damit sie einen eigenen Rentenanspruch erhalten, der sie von der Leistung der Grundsicherung im Alter unabhängig macht.

Quelle: Bundesrat

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Veröffentlicht: 3. Mai 2011 Ohne Gewähr...

Kategorie: Rente, SozialrechtSchlagwörter: Bundesrat, Rente

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