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Europaweite Ahndung von Verkehrsdelikten

Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen.
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommission, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auch bei ausländischen Fahrern sei ein besonders wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Eine Notwendigkeit für den geplanten europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch bestehe allerdings nur dann, wenn den inländischen Behörden ausschließlich das Kennzeichen vorliegt. Ist die Identität des Fahrers bekannt, erübrigt sich der Datenaustausch. Sinnvoll sei er daher nur bei Geschwindigkeits- und Abstands-, Gurtpflicht- und Rotlichtverstößen. Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten solle jeweils über eine zentrale nationale Kopfstelle – in Deutschland das Kraftfahrzeugbundesamt – erfolgen.
Außerdem sollte vorrangig nicht der Halter, sondern der verantwortliche Fahrer ermittelt werden. Die grundsätzliche Halterhaftung ohne Beachtung des Opportunitätsprinzips lehnt der Bundesrat ab – sie stehe nicht im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren.
Ebenfalls keine Notwendigkeit bestehe für den vorgeschlagenen europaeinheitlichen Deliktsbescheid. Schon jetzt könne zum Beispiel ein Bußgeldbescheid europaweit zugestellt werden.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften
Bundesrats Drucksache 230/08 (Beschluss) Quelle: Bundesrat

Veröffentlicht: 14. Juli 2008 Ohne Gewähr...

Kategorie: OWiG, StrafrechtSchlagwörter: 2008, Änderung, Alkohol, Bundesrat, Bußgeld, Geschwindigkeit, OWiG

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