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Ohne Fahrerkarte in Frankreich – ggf. kein Bußgeld!

In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war.

Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.

Betroffenen, die entsprechende Probleme bei einer Kontrolle in Frankreich haben, ist dringend zu raten, gegen eine Sanktionierung durch die französischen Behörden Rechtsmittel einzulegen!

Die IHK Stuttgart hat nun ein Schreiben des Französischen Verkehrsministeriums veröffentlicht, in dem festgestellt sind, das Fahrer, denen noch keine Fahrerkarte ausgestellt wurde nicht zum Mitführen einer Fahrerkarte verpflichtet sind, sofern das Fahrzeug noch mit einem alten Kontrollgerät ausgestattet ist.
Das Schreiben kann hier auf den Seiten der IHK Stuttgart abgerufen werden.

Es empfielt sich, das Schreiben auszudrucken und bei Fahrten nach Frankreich mitzuführen.

Veröffentlicht: 27. April 2007 Ohne Gewähr...

Kategorie: Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Bus, Bußgeld, Fahrer, Lenk- und Ruhezeiten, LKW, OWi, OWiG

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