Das LG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 20.7.2020 (5/24 KLs 7840 Js 249391/10 (5/24 KLs 10/16)) festgestellt, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss möglich ist und im Übrigen auch durch schlüssiges Verhalten des Gerichts begründet werden kann. (13 / 286)
Umfangreiche Änderungen der StPO am 24.8.2017 in Kraft getreten
Kurz vor Ende der Legislaturperiode sind umfangreiche Änderungen an der StPO in Kraft getreten. (2 / 1.550)
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Unzulässig: Revisionsbegründung von anderem Anwalt unterzeichnet
Nach § 345 II StPO kann die Revisions nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen begründet werden. Der BGH hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2016 (3 StR 268/16) nun eine Revision als unzulässig, weil nicht formgerecht im Sinne des § 345 II StPO begründet …
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Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren nicht immer nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Im Ermittlungsverfahren ist für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich. Dies entbindet den für das Hauptverfahren zuständigen Vorsitzenden aber nicht von der Verantwortung, für ein den Anforderungen der EMRK genügendes Verfahren Sorge zu tragen . Unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens kann für die Verteidigerbestellung eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht …