Die Entscheidung des Vorsitzenden, mit dem die Bestellung eines weiteren Verteidigers abgelehnt wird, unterliegt nur der Überprüfung auf Ermessensfehler. Der Umstand, dass in einem parallel geführten Verfahren ein weiterer Verteidiger bestellt wurde, ersetzt nicht die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers vorliegen. (9 / 9)
Voraussetzungen der Bestellung eines weiteren VerteidigersRead More