Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 (2 StR 220/17) hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgehoben mit dem der Täter wegen tateinheitlichem Diebstahls von 3 Kraftfahrzeugen zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war aufgehoben (1 / 239)
In seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 in dem Verfahren 3 StR 339/10 hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Abgrenzung zwischen (Mit-)täterschfaft und Beihilfe beim verbotenen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln befasst und in den Entscheidungsgründen u.a. folgendes Ausgeführt: (4 / 1.228)