In dem vom FG Hamburg am 25.5.2020 entschiedenen Verfahren (4 K 102/19) hatte der Prozessbevollmächtigte (versehentlich) anstelle der Klage einen anderen Schriftsatz an das Gericht per beA versandt. (10 / 346)
Muss der Strafbefehl übersetzt werden?
Nach § 187 GVG ist es für Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind in der Regel erforderlich, freiheitsentziehende Anordnungen, Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile zu übersetzen. Ein Urteil ist nach § 37 Abs. 3 StPO zusammen mit der Übersetzung zuzustellen. (2 / 1.012)
Wiedereinsetzung: Es kommt auf die Kenntnis des Angeklagten an
Bei einem Wiedereinsetzungsantrag bezüglich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kommt es auf die Kenntnisse des Angeklagten und nicht auf die Kenntnisse des Verteidigers an.
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Ersatzzustellung in einen Gemeinschaftsbriefkasten grundsätzlich wirksam
BGH: Beginn der Revisionsbegründungsfrist
In seiner Entscheidung vom 5. September 2007 hat der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann die Revisionsbegründungsfrist beginnt, wenn in dem zugestellten Urteil sowohl in der Urteilsurschrift als auch in den Ausfertigungen die verkündete Urteilsformel fehlt. Der BGH stellte fest, dass diese Zustellung wirksam war. In seiner Begründung führt er u.a. aus: (1 / 264)