• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Unterbringung in Entziehungsanstalt

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

In seinem Beschluß vom 1. März 2012 – 2 StR 30/12 – hat der BGH das Urteil des Landgerichts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, da das Landgericht sich in seiner Entscheidung nicht mit der Frage befasst hat, ob der Angeklagte gem. § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war.

Seine Entscheidung begründet der Bundesgerichtshof u.a. wie folgt:

1. Es begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht nicht erörtert hat, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war (§ 64 StGB), obwohl sich ihm nach den Urteilsfeststellungen eine solche Erörterung aufdrängen musste.
Der 27 Jahre alte Angeklagte ist drogenabhängig. Er raucht seit seinem 17. Lebensjahr Marihuana, im Alter von 22 Jahren begann er zudem mit dem Konsum von Heroin. Der abgeurteilten Tat liegt die Einfuhr von Betäubungsmitteln zugrunde, die er nach den Feststellungen der Kammer im Ausland zum Eigenverbrauch erworben und von dort in die Bundesrepublik Deutschland verbracht hatte. Eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt war auch nicht von vornherein auszuschließen, weil der Angeklagte im
Frühjahr 2011 eine Therapie frühzeitig ohne Erfolg abgebrochen hatte. Frühere (erfolglose) Therapieversuche lassen eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg gemäß § 64 Satz 2 StGB nicht ohne Weiteres entfallen.
Es ist daher über die Frage der Maßregelanordnung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) neu zu entscheiden.

Veröffentlicht: 5. April 2012 Ohne Gewähr...

Kategorie: Betäubungsmittel, StrafrechtSchlagwörter: Beschluss, BGH, BtMG, Entscheidung, Unterbringung, Urteil, Volltext, § 64 StGB

Seitenspalte

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und RuhezeitenFortbildungsbescheinigung

Akuelles:

Berat­ungs­hil­fe, Pro­zess­kost­en­hilfe und / oder Pflicht­ver­teidig­ung im Strafverfahren?

  • Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
  • Ent­gelt­fort­zahl­ung im Krank­heits­fall – Be­weis­wert ärzt­lich­er Ar­beits­un­fähig­keits­be­schein­igung­en
  • Geldstrafe: Tagessatz von 1,00 Euro
  • Funk­zell­en­ab­fra­ge: Zu­lässig­keit und Ver­wert­ungs­ver­bot 
  • Digitale Akteneinsicht für inhaftierten Beschuldigten 
  • Voll­streckungs­­­reihenfolge bei Zusamm­­en­treffen von Frei­heits­strafe mit Unter­bring­ung in einer Ent­ziehungs­anstalt aus ver­schied­enen Ver­fahren 
  • Polizei nimmt Finger­abdruc­k um das Smart­pho­ne zu ent­sper­ren
  • Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs erstreckt sich nur auf „professionelle Einreicher“
  • BVerfG: 6 Monate Haftprüfung sind zu lange
  • OWi: Wasserlassen unter freiem Himmel ist ohne Weiteres keine grob ungehörige Handlung

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz