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Basiszinssatz gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2010

Der ab dem 1. Januar 2010 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 31. Dezember 2009 (Nr. 198) bekannt gegeben.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 29. Dezember 2009 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2009 unverändert geblieben.

Somit blebt der Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2010 bei 0,12 %. Die Nächste Anpassung findet am 1. Juli 2010 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

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Veröffentlicht: 30. Dezember 2009 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, SonstigesSchlagwörter: 1. Januar, 1. Juli, 2010, Änderung, Basiszins, Basiszinssatz, Bundesbank, Verzug, Verzugszins, § 247 BGB, § 288 BGB

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