Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten.
Für Opfer des SED-Regimes wird damit die so genannte SED-Opferrente, als zusätzliche Leistung eingeführt. Personen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren, erhalten eine Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro.
Voraussetzung für diese Opferrente ist, dass die Haft insgesamt mindestens sechs Monate angedauert hat und die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder aus einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.
Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen sind Landesbehörden, die unter anderem auch auf dem Internetangebote des Bundesjustizministeriums abgerufen werden können.
Das Gesetz kann hier auf dem BGBlPortal online abgerufen werden.