• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Streitwert für Herausgabe einer General- oder Vorsorgevollmacht

In seiner Entscheidung vom 12.04.2019 (8 W 9/19) hat sich das OLG Frankfurt mit der Ermittlung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe der Urkunden über die Erteilung einer Vorsorge- und Generalvollmacht befasst und folgenden Leitsatz aufgestellt:

Der Streitwert für eine Klage auf Herausgabe einer widerrufenen Vollmacht richtet sich nach § 3 ZPO. Im Rahmen der konkreten Bemessung sind in erster Linie der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend, da diese Faktoren den wirtschaftlichen Wert einer Vollmacht bestimmen.

Aus den Entscheidungsgründen:

[…]

Der Streitwert für eine Klage auf Herausgabe einer widerrufenen Vollmacht richtet sich nach § 3 ZPO (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 3, Rdnr. 16 – Stichtwort „Vollmacht“). Im Rahmen der konkreten Bemessung sind in erster Linie der Umfang der Vollmacht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.10.2010 – Xa ZR 81/09 -, juris) und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend, da diese Faktoren den wirtschaftlichen Wert einer Vollmacht bestimmen (vgl. dazu näher KG, Beschluss vom 29.05.1970 – 1 W 1272770 -, WM 1970, 1305). Dieser ist hier auf einen Betrag in Höhe von € 12.000,00 zu schätzen. Ein höherer Betrag kommt trotz des Umfangs der Generalvollmacht nicht in Betracht, da das Vermögen der Klägerin in dem nach § 40 GKG maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung offensichtlich sehr eng begrenzt gewesen ist, weswegen der Klägerin auch zuvor mit Beschluss vom 11. Januar 2019 (Bl. 49 d. A.) Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.

[…]

OLG Frankfurt 8 W 9/19 vom 12.04.2019

(28 / 3.029)

Ähnliche Beiträge:

  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
    Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
    Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
  • Fahr­er­laub­nis­ent­zieh­ung auf­grund Kokain­fund
    Fahr­er­laub­nis­ent­zieh­ung auf­grund Kokain­fund

Veröffentlicht: 13. Juni 2019 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: 2019, Entscheidung, Gegenstandswert, OLG, OLG Frankfurt, STreitwert, Vorsorgevollmacht

Haupt-Sidebar

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und RuhezeitenFortbildungsbescheinigung

Akuelles:

Bestellung eines Pflicht­­verteid­ig­ers, wenn im Straf­­­befehl­­ ein Ver­­­ge­hen, zu­­vor jedoch ein Ver­brec­h­en zur Last ge­legt wurde

  • Nur wenn der Anwalt selbst versendet ist eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich
  • beA-Karten Fehlproduktion?
  • Be­sitz­en im Sin­ne des Be­täub­ungs­mittel­ge­setz­es (BtMG)
  • Förm­lich­keiten beim Selbst­lese­ver­fahren nach § 249 II StPO
  • Mutter­schutz: 266 oder 280 Tage schwanger?
  • Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht
  • Internet und E-Mail in der Haftzelle?
  • Keine Trunk­en­heits­fahrt mit dem Fahr­rad, wenn das Fahr­rad geschoben wird
  • Tatein­heit bei An­bau und Be­sitz von Be­täubungs­mitteln
  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz