Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.
Dies hat das OLG Frankfurt in dem Verfahren 4W10/06 am 26. April 2006 entschieden.
Die Entscheidung im Volltext kann hier abgerufen werden.