• Menu
  • Skip to left header navigation
  • Skip to right header navigation
  • Zum Inhalt springen
  • Skip to secondary navigation
  • Zur Haupt-Sidebar springen

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Anwalt­Bloggt
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel BtmG
      • Verkehrsstrafrecht
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Soziallrecht
      • Rentenversicherung
      • Krankenversicherung
  • Suche
  • Kanzlei
  • Infos
    • Strafrecht
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Joachim Sokolowski
  • Blawg
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche

Halten ein­es Hand­ies beim Auto­fahr­en…

Kontakt • Strafrecht • Blog • Suche
  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • RSS-feed 
  • e-mail 
  • teilen 
  • drucken 

… (während des Führens eines Fahrzeuges) ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. Diesen Leitsatz hat das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 25.07.2018 aufgestellt und den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 23.5.2018 verworfen.

In seiner Entscheidung führt das OLG folgendes aus:

[…]

Auch zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen:
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene während des Führens eines PKW ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe.
Weiter hat es ausgeführt, daraus, dass der Betroffene „mehrere Sekunden auf das Display schaute, ergibt sich auch, dass er das Mobiltelefon verwendet hat“.
Der Betroffene meint, damit sei eine Nutzung nicht belegt.
Auf die Frage, weshalb er das Gerät in der Hand gehalten hat, kommt es jedoch nicht an:
Durch die Neufassung des § 23 Abs 1a StVO sollte die Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich war (Begründung des Entwurfes der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit S. 26, abgedruckt unter BR Drucksache 556/17).
Die Neufassung geht deshalb normtechnisch einen anderen Weg: Der neue Absatz 1a enthält statt des bisherigen Verbotes nunmehr ein Gebot, wann eine Gerätenutzung zulässig ist (Eggert in Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 23 StVO, 1. Überarbeitung RN 26). Zulässig ist eine Nutzung danach nur dann, wenn das Gerät weder aufgenommen, noch gehalten wird.
Da der Betroffene das Smartphone aber gehalten hat, hat er bereits gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. verstoßen (vgl. Fromm, MMR 2018, 68 (69)).
[…]

Mit der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderung wurde § 23 Abs. 1a StVO wie folgt gefasst:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

Ähnliche Beiträge:

  • Die un­wirk­same Unter­zeich­nung des Ur­teils durch den RichterDie un­wirk­same Unter­zeich­nung des Ur­teils durch den Richter
  • Vor­läuf­ige Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis bei 0,54 Pro­mille?Vor­läuf­ige Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis bei 0,54 Pro­mille?
  • 250 € Bußgeld für Doku­mentation von Ver­kehrs­ver­stößen mit Dash­cam250 € Bußgeld für Doku­mentation von Ver­kehrs­ver­stößen mit Dash­cam
  • Hinweis auf barriere­freien Zu­gang zu Doku­ment­en eines gericht­lich­en Ver­fahrensHinweis auf barriere­freien Zu­gang zu Doku­ment­en eines gericht­lich­en Ver­fahrens
  • § 98 StPO§ 98 StPO
  • EU-Führ­er­schein aus Mit­glieds­staat währ­end Ent­zieh­ung in Deutsch­landEU-Führ­er­schein aus Mit­glieds­staat währ­end Ent­zieh­ung in Deutsch­land

Vom: 30. Juli 2018• Geändert: 2. November 2018 • Ohne GewährStichworte: 2018, § 23 StVO, Entscheidung, Handy, OLG, OLG Oldenburg, Smartphone

Vorheriger Post: « Sex­uelle Be­lästig­ung gem. § 184i I StGB
Nächster Post: EU-Führ­er­schein aus Mit­glieds­staat währ­end Ent­zieh­ung in Deutsch­land »

Leser-Interaktionen

Haupt-Sidebar (Primary)

RSS-Feed   f   twitter   Index   Inhalt  Wiki

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unter­zubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Ähnliche Beiträge:Anfordung an die Be­gründ­ung der Un­ter­bring­ung in ein­em psychiat­risch­en Krank­en­hausUnter­bring­ung im psych­iatrisch­en Kran­ken­haus ist …

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhausweiterlesen...

Untreue bei Annahme einer Anzahlung durch den Verkäufer

Macht sich ein Verkäufer der Untreue schuldig, wenn er ein Anzahlung auf den Kaufpreis annimmt und diesen Betrag nicht etrennt von anderen Firmengeldern verwahrt; § 266 StGB? Ähnliche Beiträge:§ 266StGBBe­trug eines An­walt­s durch Be­an­trag­ung eines Pfänd­ungs- und Über­weisungs­be­schluss­es?Härte­aus­gleich wenn Ge­samt­straf­en­bildung wegen Zahl­ung einer Geld­strafe unter­bleibtNicht trag­fäh­ige Be­weis­würdig­ung und lücken­haf­te Be­weis­er­wäg­ungen§ 263 StGBMit­täter­schaft beim KFZ-Dieb­stahl

Untreue bei Annahme einer Anzahlung durch den Verkäuferweiterlesen...

Not­wendig­keit der erkenn­ungs­dienst­lichen Be­handlung

eIn dem vom OVG Rheinland-Pfalz am 24.09.2018 entschiedenen Verfahren (7 A 10084/18) hat sich der Kläger erfolgreich gegen die ihm gegnüber angeordnete erkennungsdienstliche Maßnahme zur Wehr gesetzt. Ähnliche Beiträge:Ver­länger­ung der Be­währ­ungs­zeit auf über fünf Jahre ist un­zu­lässigStraf­mil­der­ung bei Trunk­en­heits­fahrt?Bedingter Tötungsvorsatz bei MesserstichenFest­stellung­en zum Wirk­stoff­gehalt von Dro­gen…Gelegentlicher Konsum von Cannabis bei THC-Wert von 3,5 ng/ml?Anfordung an …

Not­wendig­keit der erkenn­ungs­dienst­lichen Be­handlungweiterlesen...

MPU-Anordnung auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG nur bei besonderen Gründen

Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG – hier durch Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens – ist nur ausnahmsweise zulässig und hängt vom Vorliegen besonderer Gründe ab. Ähnliche Beiträge:Sperrfrist bei Fahren ohne FahrerlaubnisGelegentlicher Konsum von Cannabis bei THC-Wert von 3,5 ng/ml?Keine PKH nach Tod des An­trag­stellersEr­neu­er­ung einer spanisch­en …

MPU-Anordnung auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG nur bei besonderen Gründenweiterlesen...

Sach­be­schädig­ung beim Wohnungs­ein­bruch­dieb­stahl

Beim (vollendetem) Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB) steht eine zugleich begangene Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) stets im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB); sie tritt nicht im Wege der Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion hinter dem Wohnungseinbruchdiebstahl oder dem schweren Bandendiebstahl zurück. Ähnliche Beiträge:Härte­aus­gleich wenn Ge­samt­straf­en­bildung …

Sach­be­schädig­ung beim Wohnungs­ein­bruch­dieb­stahlweiterlesen...

Basiszins bleibt zum 1. Januar 2019 bei -0,88%

Der ab dem 1. Januar 2019 geltende Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 20. Dezember 2018 bekannt gegeben und beträgt weiterhin -0,88%. Ähnliche Beiträge:§ 288 BGBHartz 4 Regelsätze 2019Pass­kon­trolle durch Bus­fahrerBeitrags­bemessungs­grenzen 2019Erstmal wohl doch keine Diesel-Fahrverbotszonen in FrankfurtKeine PKH nach Tod des An­trag­stellers

Basiszins bleibt zum 1. Januar 2019 bei -0,88%weiterlesen...

Hartz 4 Regelsätze 2019

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 werden die Regelsätze nach denen der Bedarf insbesondere für Arbeitslosengeld 2- und Sozialhilfebezieher errechnet wird, wie folgt erhöht: Ähnliche Beiträge:Ver­länger­ung der Be­währ­ungs­zeit auf über fünf Jahre ist un­zu­lässig§ 29a BtMGErstmal wohl doch keine Diesel-Fahrverbotszonen in FrankfurtGe­winn­sucht i.S.d. § 283a S. 2 Nr. 1 StGBDie einzig zulässige Art und Weise …

Hartz 4 Regelsätze 2019weiterlesen...

Cannabis zur Behandlung von ADHS?

Gemäß § 31 Abs 6 Satz 1 SGB V haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn Ähnliche Beiträge:Gelegentlicher Konsum von Cannabis bei THC-Wert von 3,5 ng/ml?Keine PKH nach Tod …

Cannabis zur Behandlung von ADHS?weiterlesen...

Beitrags­bemessungs­grenzen 2019

Für 2019 gelten in der Sozialversicherung, insbesondere für die gesetzliche Kranken- und Rentversichererung, folgende Beitragsbemessungsgrenzen: Ähnliche Beiträge:Erstmal wohl doch keine Diesel-Fahrverbotszonen in Frankfurt§ 69a StGB§ 70 StGB§ 111a StPOSozialrecht§ 51 StGB

Beitrags­bemessungs­grenzen 2019weiterlesen...

Bedingter Tötungsvorsatz bei Messerstichen

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tat­bestands ­ver­wirklich­ung zumindest abfindet. Ähnliche Beiträge:Gefährliche Gewalthandlung = bedingter Tötungsvorsatz?Bedingt­er Töt­ungs­vor­satzRaub: Vor­stell­ung des Tät­ers über den Ein­satz des Nötigungs­mittels ist maß­geb­lichVer­schlecht­er­ungs­ver­bot …

Bedingter Tötungsvorsatz bei Messerstichenweiterlesen...

Regelbuße bei Laptop auf dem Schoß des Fahrers

Das OLG Stuttgart hat sich in seiner Entscheidung vom 6.11.2018 (1 Rb 25 Ss 1157/18) eingehend mit der Bemessung der Geldbuße bei unerlaubter Nutzung eines “auf dem Schoß“ eines im Außendienst beschäftigten Fahrers platzierten Laptops befasst und die vom Amtsgericht ursprünglich verhängte Geldbuße auf die Regelbuße reduziert. Ähnliche Beiträge:Halten ein­es Hand­ies beim Auto­fahr­en…§ 23 StVO§ …

Regelbuße bei Laptop auf dem Schoß des Fahrersweiterlesen...

Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotes

Unter den Voraussetzungen des § 70 StGB kann das Tatgericht ein gegen einen Angeklagten ein Berufsverbot aussprechen. In seiner Entscheidung vom 9.10.2018 (1 StR 418/19) hat sich der BGH hiermit befasst und diesbezüglich u.a. folgendes festgestellt: Ähnliche Beiträge:§ 70 StGBNötigung: Rück­tritt vom VersuchHärte­aus­gleich wenn Ge­samt­straf­en­bildung wegen Zahl­ung einer Geld­strafe unter­bleibtSperrfrist bei Fahren ohne FahrerlaubnisEin­zieh­ung ist …

Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotesweiterlesen...

Derzeit beliebt:

  • Ärztlich attestierte Ver­hand­lungs­un­fähig­keit reicht nicht aus
  • Kosten der Pri­vat­haft­pflicht­ver­sicher­ung bei der So­zial­hilfe ein­kom­mens­min­dernd?
  • Der Zeu­ge muss trotz vor­her ge­plant­en Ur­laubs vor Ge­richt er­schein­en
  • Der beschuhte Fuß, ein gefährliches Werkzeug
  • BGH zu den Anforderungen an die Anklageschrift
  • Schwere der Schuld
  • Tages­satz­höhe bei ge­gen Hartz-IV Em­pfän­ger ver­hängt­er Geld­strafe
  • Ein an Min­der­jährig­en adress­ier­ter Ver­walt­ungs­akt wird auch bei Kennt­nis­nah­me des ge­setz­lich­en Ver­tre­ters nicht…
  • Wieder einmal Poli­Scan­Speed; Hin­weise des OLG Frank­furt zu stand­ard­isierten Mess­ver­fahren
  • Amts­an­maß­ung nur bei amt­lich­er Tät­ig­keit

Schlagwörter

1. Januar 2006 2008 2010 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ALG II Alkohol Beschluss Betrug BGH Blitz Btm BtMG Bußgeld Entscheidung Fahrerlaubnis Frankfurt Führerschein Geschwindigkeit Gesetz KdU Kosten der Unterkunft LKW LSG Hessen OLG OLG Frankfurt OWi OWiG Polizei Radar Revision SGB II SGB XII StGB StPO Unterbringung Urteil Volltext § 263 StGB Änderung
» Alle Schlagwörter «
  • Kanzlei
  • Strafrecht
  • Blog
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • ?

Site Footer

Joachim Sokolowski • Rechtsanwalt Strafrecht • Fachanwalt für Sozialrecht • Offenbacher Str. 99 • 63263 Neu-Isenburg • Tel: 06102 884780
Nach oben
Suche • IMPRESSUM • DATENSCHUTZ
Links: jurablo.gs•JuraPortal24•abgemahnt-hilfe.de• Talent Management

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
OKInformationen