… führt auch nach einem weiteren Umtausch ohne Fahreignungsprüfung nicht zur Berechtigung, im Bundesgebiet Kraft fahrzeuge zu führen. (1 / 267)
Strafmilderung bei Trunkenheitsfahrt?
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehenbei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §§ 21, 49 I StGB gemildert werden. (1 / 920)
Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe auch bei Schweigen in der Hauptverhandlung möglich
In dem vom BGH am 7.09.2015 entschiedenen Fall (2 StR 305/15) hatte das Landgericht den Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge pp. verurteilt und zwar die Voraussetzungen des § 31 I Nr. 1 BtMG, also dass der Angeklagte Aufklärungshilfe geleistet habe, bejaht, diesbezüglich aber insbesondere im Hinblick darauf dass der Angeklagte in …
Ausführungen zur Strafrahmenwahl bei einem Versuch
Bezüglich der Strafrahmenwahl bei einer Verurteilung wegen Versuchs hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe der Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen. (1 / 43)
BGH zu den Voraussetzungen der Strafmilderung nach § 213 1. Alt StGB
In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:
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