Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. (1 / 181)
Anfordung an die Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so kann das Gericht nach § 63 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. (1 / 339)
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich belastende Maßnahme…
…die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht. (1 / 146)
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nur bei psych. Defekt auf den die Tatbegehung beruht
In dem vom BGH am 15. Juli 2015 entschiedenen Verfahren (BGH 4 StR 277/15) hatte das Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (1 / 227)
Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
1. Bei der Prüfung, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67 d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist, ist vorrangig zu prüfen, ob gegenwärtig überhaupt noch sämtliche Maßregelvoraussetzungen des §§ 63 StGB vorliegen. 2. Für die Gefährlichkeitsprognose im Rahmen …
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Anrechnung von Zeiten einer Maßregelunterbringung auf Freiheitsstrafe
1. Die Dauer einer Maßregelunterbringung ist auf die ersten zwei Drittel einer parallel verhängten Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Die Unterbringung beginnt mit dem formalen Akt der Aufnahme des Verurteilten durch die Vollzugsbehörde zum Vollzug der angeordneten Maßregel. Dies gilt auch dann, wenn die Maßregel zunächst auf einer Station vollzogen wird, die eigentlich für den Vollzug einer …
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Unterbringung: Abwägung des Sicherungsbedürfnisses der Allgemeinheit und des Freiheitsanspruches des Untergebrachten
In dem vom OLG Frankfurt am 25.03.2014 entschiedenen Fall (3 Ws 135/14) hat das OLG Frankfurt die Anordnung der weiteren Unterbringung des Beschwerdeführers durch die Strafvollstreckungskammer aufgehoben und angeordnet, dass der Untergebrachte mit einer Übergangsfrist aus dem Vollzug der Unterbringung zu entlassen ist (1 / 71)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Alkoholsucht
In seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 in dem Verfahren 2 StR 201/10 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterblieben ist. (1 / 272)
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BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst (1 / 140)
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BGH: Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat. Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen In der Entscheidung wird u.a. folgendes …
BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist. Hierzu hat der BGH unter anderem folgendes ausgeführt: (1 / 50)
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BGH zu den Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB
In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: …
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