Mit seiner Entscheidung vom 8.08.2019 ( L 2 AS 328/18 B) hat der 2. Senat des LSG Hessen seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und festgestellt, dass eine (fiktive) Terminsgebühr bei unstreitiger Erledigung einer Untätigkeitsklage durch Übersendung des begehrten Bescheides bzw. Widerspruchsbescheides nicht entsteht. (1 / 862)
Klage auch ohne Unterschrift wirksam
Eine Unterschrift ist zur Wirksamkeit der Klage dann nicht erforderlich, solange sich aus dem vorgelegten Schriftstück ergibt, wer Klage erhoben hat, und solange keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Klage ohne Willen des Klägers in den Verkehr gelangt ist. (9 / 1.659)
Erneute Entscheidung des LSG Hessen zur Abrechnung der Untätigkeitsklage
Das LSG Hessen hat sich in dem Verfahren L 2 AS 250/13 B erneut mit den bei einer Untätigkeitsklage entstehenden Gebühren befasst und in seinem Beschluss vom 13.01.2014 festgestellt, dass die Höhe der Verfahrensgebühr bei einer Untätigkeitsklage im Regelfall in Höhe der halben Mittelgebühr angemessen vergütet ist und eine (fiktive) Terminsgebühr nach der RVG-VV Nr. …
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Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der Mietobergrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG
Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG (ständige Rspr. des BSG seit dem Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231). (1 / 98)
Ein verständiger Kläger würde keinen Anwalt beauftragen sondern selbst Klage erheben…
…meint das Landessozialgericht Hessen in seiner Entscheidung vom 6.11.2012 (L 6 AS 469/12 B) und wies mit dieser Begründung die Beschwerde gegeben die Ablehnung der Prozeßkostenhilfebewilligung zurück. (1 / 131)
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LSG Hessen zur Abrechnung der Untätigkeitsklage
Das LSG Hessen hat sich erneut mit der seit langem streitigen Frage der Abrechnung von Untätigkeitsklagen im Sozialrecht befasst und in seinem Beschluß vom 21.03.2012 – L 2 AS 517/11 B – u.a. festgestellt, dass (1 / 655)
Terminsgebühr und Erhöhungsgebühr bei sozialrechtlicher Untätigkeitsklage
Das LSG hat sich nun in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in dem Verfahren L 2 SF 342/09 E mit der heftig umstrittenen Frage, welche Gebühren bei einer sozialrechtlichen Untätigkeitsklage entstehen befasst und festgestellt, dass es sich dann, wenn auf eine Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen (1 / 756)
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Kosten der Unterkunft: LSG NRW gegen LSG Hessen
In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, (1 / 35)
Zuhause Duschen ist nicht versichert
Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 18.03.2010 in dem Verfahren L 3 U 134/08 festgestellt, dass die Körperreinigung und der Weg dorthin innerhalb des Wohnhauses nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. (1 / 30)
PKH: Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch ALG II-Bescheid
Zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es, den aktuellen Bewilligungsbescheid nach dem SGB II vorzulegen (1 / 1.509)
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Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 9. Februar 2010 sein Urteil in den Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 verkündet und den Inhalt vorab in einer Pressemitteilung, die hier abgerufen werden kann, bekannt gegegeben. (1 / 78)
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Abwrackprämie in Hessen kein Einkommen
Wie ich bereits hier dargestellt habe, ist derzeit umstritten, (1 / 6)