Mit Beschluss vom 29.08.2018 hat das LSG Baden-Württemberg (L 7 SO 2855/18) festgestellt, dass Prozesskostenhilfe als Form der höchstpersönlichen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nach dem Tod des Antragstellers nicht mehr bewilligt werden kann. (4 / 350)
Prozesskostenhilfe auch für Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung
Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei nur aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus, oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nicht gedeckt, ist bei Vorliegen der weiteren …
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Ein verständiger Kläger würde keinen Anwalt beauftragen sondern selbst Klage erheben…
…meint das Landessozialgericht Hessen in seiner Entscheidung vom 6.11.2012 (L 6 AS 469/12 B) und wies mit dieser Begründung die Beschwerde gegeben die Ablehnung der Prozeßkostenhilfebewilligung zurück. (1 / 129)
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PKH: Unbeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Für einen inhaftierten Mandanten, den ich auch strafrechtlich verteidigt hatte, hatte ich in dem Zivilprozeß eines Geschädigten gegen ihn Prozesskostenhilfe beantragt. Diesem Antrag gab das Amtsgericht mit der Maßgabe statt, dass ich lediglich zu den Konditionen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwaltes beigeordent wurde. (2 / 701)
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PKH: Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch ALG II-Bescheid
Zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es, den aktuellen Bewilligungsbescheid nach dem SGB II vorzulegen (3 / 1.476)
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PKH-Erklärung kann auch noch im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden
In seinem Beschluss vom 27.01.2010 in dem Verfahren 10 D 2892/09 hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit der der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (1 / 104)
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LSG NRW: Prozesskostenhilfe setzt lediglich Möglichkeit des Obsiegens voraus
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat sich in seiner Entscheidung vom 5. Januar 2010 in dem Verfahren L 1 B 29/09 AS mit den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewillligung befasst. (1 / 29)
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