Diese Auffasung vertritt jedenfalls das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.2019, (II OLG 65/19) und hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung als unbegründet verworfen. (6 / 296)
Radar
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