Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestands verwirklichung zumindest abfindet. (2 / 393)
Bedingter Tötungsvorsatz
Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt (2 / 900)
Gefährliche Gewalthandlung = bedingter Tötungsvorsatz?
Der Angeklagte wollte sich durch Polizeibeamte erschießen lassen. Er plante, Polizisten zu seinem Büro zu locken und sie mit einem Druckluftnagler zu beschießen, um so sie zu veranlassen, von ihren Dienstwaffen Gebrauch zu machen und ihn zu erschießen. (1 / 387)
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Bedingter Tötungsvorsatz des Schönheitschirurgen?
In dem vom BGH mit Urteil vom 7.07.2011 entschiedenen Verfahren (5 StR 561/10) hatte das Schwurgericht den angeklagten Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. (1 / 48)
Bedingter Tötungsvorsatz bei Tritten gegen den Kopf?
Der Angeklagte, der barfuß war, trat mindestens fünf Mal von oben auf die rechte Kopfseite seines Opfers und traf diesen in Höhe der Schläfe. (1 / 1.363)
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Bei Mord kein minder schwerer Fall des Totschlages
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5.10.2010 in dem Verfahren 1 StR 478/10 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 213 StGB, die für den Totschlag dann, wenn der Täterohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf …
BGH zu den Voraussetzungen der Strafmilderung nach § 213 1. Alt StGB
In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:
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