Nach der BKatV ist mit einem Fahrverbot nicht zu rechnen, wenn zwischen Uschalten der Ampel auf Rot und der Überquerung der Haltelinie weniger als eine Sekunde vergangen sind. In dem am 6.3.2014 vom OLG Bamberg ( 3 Ss OWi 228/14) entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht gegen den Fahrer im Hinblick auf dessen Voreintragungen im Verkehrszentralregister …
Fahrverbot auch bei Rotlichtverstoß unter einer Sekunde möglichRead More