Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.
Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer – auch rückwirkend – um bis zu 330 Euro reduziert werden.
Halter nicht mit entsprechenden Filtern ausgerüsteter Dieselfahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert nicht erreichen, müssen darüber hinaus zukünftig eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen.
Oldtimer sind von der Regelung ausgenommen.
Das Gesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten.
Genaueres ist der Bundesrat-Drucksache 140/07 zu entnehmen.
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