Da war zum 1. Januar 2016 die verbindliche Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches geplant. Gleichzeitig sollte das seit Jahren gut funktionieren EGVP eingestampftellt werden.
Mit der Umsetzung des BEA wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer die Münchener Firma Atos IT Solutions and Services GmbH beauftragt.
Nun lässt die BRAK verlautbaren, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspräche.
Auf den Seiten von Atos ist zu den Problemen nichts zu lesen; in einem von Atos veröffentlichten Factssheet, das hier heruntergeladen werden kann, wird mitgeteilt, dass Atos „eine hohe Kompetenz für moderne IT-Architekturen und Webservices sowie absolute Zuverlässigkeit“ auszeichnen würde.
Hinzu kommt wohl noch, dass bislang die Mehrheit der zugelassenen Anwälte ihre für die Registrierung im BeA erforderliche Karte noch nicht bestellte haben und im Übrigen auch der Versand der bereits bestellten Karten wohl noch nicht begonnen hat.
Bleibt abzuwarten, ob wenigstenes nun das EGVP auch von Anwälten für die Kommunikation mit den Gerichten weiter benutzt werden darf und kann…
…warum hier die Entscheidung getroffen wurde ein in Hessen bei allen Gerichten eingeführtes und funktionierendes System abzuschaffen, erschließt sich mir zumindest nicht.