Bislang war es den Arbeitgebern freigestellt, ob sie die Zahl der Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden.
Ab dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitsstunden zwingend mit den anderen Daten zusammen gemeldet werden. Fehlen die Arbeitsstunden in der Meldung, so sollen sie ab 1. Januar als fehlerhaft zur Neuabgabe abgewiesen werden.
Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.